Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 45.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3305
BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 45.89 (https://dejure.org/1992,3305)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.1992 - 1 C 45.89 (https://dejure.org/1992,3305)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 1992 - 1 C 45.89 (https://dejure.org/1992,3305)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3305) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Vereinbarkeit des § 18 Abs. 5 S. 1 Ausländergesetz (AuslG) 1965 - Zielrichtung und Wirkung des Gesetzes - Formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Gesetzes - Bundeszuständigkeit für die Anordnung eines Beförderungsverbots ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 556
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (41)

  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 45.89
    Ausgehend von dem Grundsatz, daß die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Asylrechts ebenso wie die anderer Grundrechte Geltung auch im jeweils einschlägigen Verfahrensrecht beansprucht (BVerfGE 52, 391 [BVerfG 14.11.1979 - 1 BvR 654/79] ; 53, 30 [BVerfG 04.12.1979 - 2 BvR 376/77] ; 56, 216 ; 63, 215 ), muß der Gesetzgeber das Asylverfahren in einer Weise regeln, die der Bedeutung des Asylrechts gerecht wird und eine zuverlässige und sachgerechte Prüfung von Asylgesuchen ermöglicht.

    Die Entscheidung kann auch anderen Behörden überlassen werden, die bei Ablehnung von Asylanträgen sogleich aufenthaltsbeendende Anordnungen erlassen dürfen (BVerfGE 56, 216 ).

    Mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG läßt sich nicht vereinbaren, daß Asylbegehren als offensichtlich rechtsmißbräuchlich außer acht gelassen und vor Durchführung einer inhaltlichen Prüfung durch die dafür zuständige Behörde aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen Asylsuchende ergriffen werden (BVerfGE 56, 216 ).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 45.89
    Das Bundesverfassungsgericht warnt mit Recht davor, das Asylrecht zu einem Einwanderungsrecht für jedermann zu verfremden (BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85] ).

    Das völkerrechtliche Institut des Asylrechts, an das Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG anknüpft (vgl. BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85] ), gebietet keine abweichende Beurteilung.

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 45.89
    Das Bundesverfassungsgericht leitet als "Vorwirkung des Asylrechts" (BVerfGE 80, 68 [BVerfG 06.04.1989 - 2 BvL 4/89] ) aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG bereits für den Asylbewerber ein mit dessen Antrag auf Asyl gesetzlich verbundenes vorläufiges Bleiberecht ab (BVerfGE 67, 43 [BVerfG 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83] ; 78, 7 ; 80, 68 ; 80, 182 ).

    Die Gefahr einer unbegründeten, einschließlich einer mißbräuchlichen Antragstellung beseitigt das vorläufige Bleiberecht grundsätzlich nicht, sondern rechtfertigt lediglich eine Beschleunigung des Asylverfahrens (BVerfGE 67, 43 [BVerfG 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83] ).

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    vom 14. April 1992 - BVerwG 1 C 48.89 und BVerwG 1 C 45.89 -.
  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 9.99

    Beförderung asylsuchender Ausländer durch Fluggesellschaften

    Der erkennende Senat hat mit Beschluß vom 14. April 1992 - BVerwG 1 C 45.89 - das Verfahren ausgesetzt, um gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage einzuholen, ob § 18 Abs. 5 Satz 1 AuslG 1965 wegen Verletzung des Grundgesetzes nichtig ist, soweit sich diese Vorschrift auf die Beförderung asylsuchender Ausländer auf dem Luftweg erstreckt.
  • VGH Hessen, 09.01.2013 - 5 A 265/12

    Ausländerrechtlicher Aufwendungsersatz

    Ihre Bevollmächtigte führt aus, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht vom 14. April 1992 (- 1 C 45.89 -, Parallelentscheidung: 1 C 48.89 -, Buchholz 402, 24 § 18 AuslG Nr. 1 = NVwZ 1992, 682) ausgeführt, die Anordnung (des Beförderungsverbotes) sei gegenüber den zu ihrer Durchsetzung später getroffenen Leistungsbescheiden zur Entrichtung eines Aufwendungsersatzes für jeden verbotswidrig beförderten Ausländer selbstständig zu bewerten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht